Jeder Frau die schwanger werden möchte, empfiehlt sich vor der Schwangerschaft ein Check-up.
Röntgenbilder vor der Schwangerschaft anzufertigen wäre ideal, um bei eventuellen späteren Zahnschmerzen Unterlagen zu haben,auf denen z.B. wurzelbehandelte Zähne erkennbar sind.
Alles was vor der Schwangerschaft erledigt werden kann, z. B. Füllungen, die Entfernung von entzündeten Weisheitszähnen usw. ersparen Stress in der Schwangerschaft.
In der Schwangerschaft sollte bei allen Behandlungen bedacht werden, dass das Ungeborene quasi mit behandelt wird.Es empfiehlt sich stets eine Rücksprache mit dem Gynäkologen.
Im ersten und letzten Drittel der Schwangerschaft sollte möglichst kein zahnärztlicher Eingriff stattfinden.
Im ersten Drittel besteht die Gefahr der Organmissbildung und
im letzten Drittel der Frühgeburt.
Die 13.-21. Schwangerschaftswoche ist ein guter Zeitraum
für unerlässliche Eingriffe.
Dieser alte Spruch geistert noch heute durch die Köpfe vieler werdender Mütter.
Medizinisch gesehen ist da aber nichts dran, ebenso an der Idee, dass das ungeborene Kind den benötigten Kalk aus den mütterlichen Zähnen "zieht",
diese sind nur noch gering am Kalkstoffwechsel beteiligt.
Trotzdem bringt die Schwangerschaft eine Menge Veränderungen - auch für die Zahngesundheit
Es wird stärker durchblutet, ist weicher und manchmal auch angeschwollen.
Oft blutet es stärker als sonst und zeigt Entzündungszeichen ("Schwangerschaftsgingivitis"). Es hilft intensive Mundhygiene.
Ein vermehrtes Auftreten von Zahnfleischbluten ist die Folge von hormonellen Veränderungen.
Die Zähne werden aus Angst vor weiterem Bluten weniger geputzt, es siedeln sich vermehrt Beläge an - die Grundlagen für Karies und Zahnfleischerkrankungen.
Ein Teufelskreis entsteht.
Untersuchungen belegen, dass das Risiko, eine Frühgeburt zu erleiden oder ein untergewichtiges Kind zu Welt zu bringen, bei Frauen, die an einer Parodontitis erkrankt sind, erhöht ist.
Deutlich seltener ist eine sogenannte Schwangerschaftsepulis. Dabei handelt es sich um eine gurtartige Wucherung der Mundeschleimhaut.
Diese verschwindet nach der Geburt häufig wieder.
Viele Schwangere leiden in den ersten Monaten unter starker Übelkeit und Erbrechen.
Die Magensäure kann Ihren Zahnschmelz schädigen.
Spülen Sie nach dem Erbrechen Ihren Mund mit Wasser oder Mundspüllösung und warten Sie bitte eine halbe Stunde, bis Sie die Zähne putzen.
Dann sollte die Säure neutralisiert sein, so daß die Bürstenbewegungen Ihren Schmelz nicht mehr schädigen können.
Durch Übelkeit ist das ausführlichen Reinigungsprogramm meist nicht möglich.
Oft hilft es, nicht auf nüchternen Magen zu putzen, sondern zuvor eine Kleinigkeit zu essen und vielleicht einen kleinen Bürstenkopf, z.B. eine Kinderzahnbürste zu verwenden.
Veränderte Essgewohnheiten in der Schwangerschaft, Heißhunger auf Süßes oder Saures erhöhen das Kariesrisiko.
Die Lust auf Süßes, das heißt häufige und zuckerreiche Mahlzeiten in Kombination mit mangelnder Mundhygiene, führen zu einer starken Bakterienvermehrung welche dann die Zähne angreift.
Man sieht von Röntgenbildern zur Kariesdiagnostik komplett ab.
Nur im Notfall, wenn sie nicht vermeidbar sind, werden Bilder angefertigt.
Allgemein gilt jedoch - eine durch nicht röntgen falsch gestellte Diagnose kann mitunter zu schweren Schäden des Ungeborenen führen.
Es kann normal injiziert werden.
Wir verwenden Articain als Wirkstoff mit einem Zusatz von Adrenalin in einer geringen Dosierung von 1:200 000
Ab dem sechsten Monat kann es Ihnen bei der Behandlung eventuell mal durch das sogenannte "Vena-cave-Kompressionssyndrom" unwohl beim Liegen werden.
Begründet durch den Druck der Gebärmutter auf die dahinter liegende vena cava.
Das Blut wird aus dem Körper nicht schnell genug zum Herzen zurückgepumpt und es kommt zum Absinken des Kreislaufs mit Übelkeit, Schweißausbrüchen und Atemnot.
Eine nur gering geneigte Lagerung, leicht nach links gekippt, verhilft sofortige Besserung.
Medikamente allgemein werden in der Schwangerschaft nur zurückhaltend verordnet. Es gibt Krankheitsbilder, bei denen die Einnahme von Antibiotika unerlässlich ist.
Besprechen Sie die Situation mit Ihrem Zahnarzt und Gynäkologen.
Bei Medikamenten sollte nur auf bewährte und lange auf dem Markt befindliche Pharmaka zurückgegriffen werden, da eine klinische Testung von Medikamenten bei Schwangeren grundsätzlich verboten ist, es also keine "getesteten Schwangerschaftsmedikamente" gibt. Ein Risiko zu Fehlbildungen besteht besonders innerhalb des 1. Schwangerschaftsdrittels. Medikamente können auch noch in der Spätphase - hier beim Fetus - unerwünschte Nebenwirkungen haben, da dieser wegen einer noch nicht ausgereiften Leber und eines unvollständigen Enzymsystems die Fremdstoffe nur mangelhaft abbauen kann. Dringend abgeraten wird vor einer Selbstmedikation bei Zahnschmerzen, da eine zahnärztliche Schmerzbeseitigung in einer Praxis i.d.R. eine geringere Belastung der Schwangeren verursacht.
Schmerzmittel auf Paracetamol-Basis (z.B. "ben-u-ron", "Paracetamol" von versch. Herstellern) oder ein NSAR-Präparat (NSAR = nichtsteroidale Antirheumatika, wie z.B. Ibuprofen, Indometacin, Naproxen, Diclofenac, Piroxicam, Meloxicam) haben ausreichende klinische Erfahrung und gelten nach heutigem Kenntnisstand als akzeptabel (neuere Untersuchungen s.u.). Unbedingt die Beipackzettel beachten!
Sollten Sie weitere Fragen rund um die Behandllung während Ihrer Schwangerschaft beschäftigen, wende Sie sich gerne an uns.