der zahnarzt
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Zahnarzt

Geschichte Beruf Zahnarzt

Zähne wurden schon immer behandelt und gezogen, aber das Berufsbild Zahnarzt/Zahnärztin ist vergleichsweise jung. Bis ins 19. Jahrhundert hinein wurden Zahnbehandlungen meistens von Badern und Barbieren durchgeführt. Die Berufsbezeichnung "Zahnarzt" taucht erstmals 1725 auf. Damals reisten Zahnärzte eher herum und behandelten und zogen Zähne auf Marktplätzen oder Jahrmärkten. Erst ab dem 18. Jahrhundert ließen sie sich in eigenen Praxen nieder und suchten zunächst ihre Patienten zu Hause auf, bis es Usus wurde, in die Praxis des Zahnarztes zu kommen, weil dort alle notwendigen Instrumente vorhanden waren. 

Im 19. Jahrhundert wurde bereits mit örtlicher Betäubung behandelt, zunächst mit Lachgas, später mit Äther und Chloroform. Ab 1825 wurde erforderte die Neuordnung der Medizin-Gesetzgebung nach abgeschlossener Ausbildung eine berufliche Zulassung, die staatliche Approbation. Daneben durften nach wie vor Laienheilkundige mit entsprechenden handwerklichen Fähigkeiten, Dentisten oder Zahntechniker, Zahnbehandlungen auch ohne Approbation durchführen. Im 20. Jahrhundert wurde die Medizin wissenschaftlicher und seit 1952 ist die Ausübung zahnheilkundlicher Tätigkeiten ausschließlich auf Zahnärzte mit staatlicher Zulassung beschränkt, es gibt eine klare Trennung zwischen Zahnmedizinern und Zahntechnikern. 

Wie wird man Zahnarzt?

Die Grundvoraussetzung für ein Studium der Zahnmedizin ist das Abitur. Das Studium dauert ca. 11 Semester früher bis zum Staatsexamen, heute bis zum Bachelor oder Master. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung benötigen Zahnärzte eine staatliche Zulassung, die Approbation, die die Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Studienbegleitend finden Praktika statt, um den Studenten einen Einblick in den Berufsalltag eines Zahnarztes zu geben. Das Studium beinhaltet auch eine pathologische Ausbildung. Pro Semester fallen je nach Universität 300 bis 500 Euro Studiengebühren an.

Eine wichtige Voraussetzung ist ein Grundinteresse am medizinischen Bereich und ein Interesse am Einsatz von technischen Geräten, weil es Teil der täglichen Arbeit von Zahnärzten ist. Angehende Zahnärzte benötigen auch ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Patienten und ein besonderes Einfühlungsvermögen, weil viele Patienten, besonders Kinder, Angst vor Zahnbehandlungen haben. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung mit Approbation können sich Zahnärzte in eigener Praxis niederlassen oder sich in einer Zahnarztpraxis bewerben. Da sich zahnärztliche Methoden fortlaufend ändern, müssen sich Zahnärzte regelmäßig fortbilden. Kassenzahnärzte benötigen eine Kassenzulassung der gesetzlichen Krankenkassen. 

Tägliche Aufgaben eines Zahnarztes

Zu den täglichen Aufgaben eines Zahnarztes/einer Zahnärztin gehört die Diagnostik, Behandlung und Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen und Zahnfehlstellungen. Zunächst erfolgt ein Anamnesegespräch, danach werden die Zähne auf mögliche behandlungsbedürftige Zahnerkrankungen untersucht. Manchmal kann eine Röntgenuntersuchung von Zähnen notwendig werden. Der Befund wird festgehalten und bei Bedarf eine Behandlung eingeleitet. Zu den üblichen Behandlungen in einer Zahnarztpraxis gehört das Füllen und Beschleifen von Zähnen, die Anpassung und Eingliederung von Zahnersatz, Vorbereitungsarbeiten für Zahnkronen, die im Labor angefertigt werden müssen, das Säubern von Zahnfleischtaschen bei Parodontalerkrankungen, die Anpassung von Zahnspangen und kleinere chirurgische Eingriffe wie die Entfernung von Zähnen und Kieferzysten. Daneben sind Verwaltungs- und Organisationsaufgaben notwendig. 

Nutzen für die Patienten

Da der Prävention von Zahnerkrankungen eine große Bedeutung zugemessen wird, haben Patienten einen großen Nutzen davon, regelmäßig eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, damit Zahn- und Parodontalerkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden, bevor sie Beschwerden verursachen. Dadurch können in den meisten Fällen Folgeschäden vermieden werden, die einen größeren Behandlungsaufwand erforderlich machen. Seit einigen Jahren ist eine regelmäßige Vorsorge auch Pflicht für Kassenpatienten. Sie müssen bei Zahnersatz nachweisen, dass sie sich einer regelmäßigen Vorsorge unterzogen haben. Wer diese nicht wahrnimmt, muss mit Kürzungen von Zuschüssen rechnen.

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